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Nachhaltiger Design- und Foodmarkt

Nachhaltiger Design- und Foodmarkt


Letzte Aktualisierung: 08. November 2021
Nachhaltiger Design- und Foodmarkt

Als neuer Veranstaltungsort bietet das WANDELWERK Indoor und Outdoor in Neuehrenfeld viel Platz für innovatives nachhaltiges Design und Mode, soziale Start-ups, feine Genussmanufakturen, verwöhnende Naturkosmetik, ausgefallene Schmuckhersteller:innen und schönste Vintage-Unikate.

Für Unterhaltung…
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Adresse

Wandelwerk Köln
Liebigstraße 201
50823 Köln
Tel.: 022159495449

Termine

Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Veranstalters.

Öffnungszeiten
Wandelwerk Köln

Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Veranstalters.

Als neuer Veranstaltungsort bietet das WANDELWERK Indoor und Outdoor in Neuehrenfeld viel Platz für innovatives nachhaltiges Design und Mode, soziale Start-ups, feine Genussmanufakturen, verwöhnende Naturkosmetik, ausgefallene Schmuckhersteller:innen und schönste Vintage-Unikate.

Für Unterhaltung und neues Wissen sorgen spannende Solution Talks, u. a. über Zero Waste, außergewöhnliche DIY-Workshops, entspannende Wellness und Achtsamkeit Sessions, coole Newcomer Bands, Performance Künstler:innen und die große Family Zone.

  • Nachhaltiger Designmarkt
  • Street Food
  • Workshops & Solution Talks
  • Family Zone
  • Sport & Gesundheit
  • Start Ups & Ideenwerkstatt

Eintritt € 4,-/Kinder frei!

Bei dem Markt gilt die 3G-Regel, es dürfen nur BesucherInnen den Einlass passieren: die einen Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder negative Testung des Coronavirus nachweisen können. Bei den negativen Tests muss es sich um einen Schnelltest handeln (max. 24 Stunden alt) oder um einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt). Der Schnelltest muss bei einer offiziellen Teststelle gemacht worden sein (KEIN Selbsttest!). Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Der Impf- oder Genesenenausweis muss der aktuellen Corona-Verordnung entsprechen.